Wann kommt Mediation in Frage?
- Im Scheidungsverfahren oder bei Trennung, zur erheblichen Kostenreduktion und zur Vereinfachung des gerichtlichen Verfahrens. Beide Parteien benötigen nur noch einen Anwalt, nachdem alle finanziellen Fragen, Umgangs- und Unterhaltsregelungen (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, pp) sowie alle Vermögensfragen wie z.B. der Zugewinnausgleich, im Mediationsverfahren geregelt sind und vor Gericht nur noch die Scheidung sowie die Berechnung des Versorgungsausgleichs verhandelt bzw. festgesetzt werden müssen.
- wenn Sie, zur Vermeidung hoher Gerichts- und Anwaltskosten, mit Bekannten, Verwandten oder Nachbarn einen Streit um bestimmte Sachen, Sachverhalte oder Verhaltensweisen außergerichtlich regeln möchten,
- bei Erbschaftsangelegenheiten. In seltenen Fällen kann an
Stelle eines Mediationsverfahrens die Übernahme einer Testamentsvollstreckung sinnvoll sein,
- wenn Sie sich von Ihren bisherigen Geschäftspartnern trennen möchten, ohne einen langwierigen Rechtsstreit zu riskieren,
- als externe Mediation, die zur Vermeidung eines Zivilprozesses vor Gericht, diesem vorgelagert sein kann,
- bei Regelungen im Zusammenhang mit dem Opferentschädigungsgesetz,
- beim Täter-Opferausgleich,
- bei Streitigkeiten zwischen Schuldnern und Gläubigern,
- bei Konflikten am Arbeitsplatz wie z.B. Mobbing oder der
Arbeitsplatzsituation allgemein,
- bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörden,
- Mediation ist auch immer dann sinnvoll, wenn Sie auch weiterhin in einer geregelten Beziehung zu den Konfliktpartnern bleiben möchten oder müssen (z:B. Partner, Arbeitgeber).
Mediation ist ein im Mediationsgesetz geregeltes außergerichtliches Verfahren. Sie ist weder eine Rechtsberatung, noch ein Therapeutisches Verfahren und kann daher auch nicht als eine Behandlungsmethode wie z.B. Verhaltens - Einzel – oder Paartherapie angesehen werden.