Wie wird das Verfahren der Mediation gestaltet?



 

Zu Beginn der Mediation wird die Mediatorin / der Mediator zunächst allen Seiten Gehör verschaffen, so dass für alle anstehenden Fragen ein Raum geschaffen wird, diese offen anzusprechen.

Dies kann z.B. sein: Was sind meine Kernpunkte? Was muss dringend geregelt werden? Wie ist meine Vorstellung, wie die Zukunft gestaltet werden kann? Was benötige ich dafür? Was sind meine Erwartungen?

In einem strukturierten Verfahren wird anschließend in mehreren Schritten für alle angesprochenen Konfliktfelder nach einer Lösung gesucht, welche sodann in einem schriftlichen Vertrag als verbindliche Einigung schriftlich fixiert von den Konfliktparteien unterzeichnet wird. (Mediationsmemorandum)

Für das Verfahren gelten folgende Grundsätze:

Der Inhalt der Mediation ist vertraulich. Der Mediator unterliegt der Schweigepflicht.

Die Parteien verpflichten sich ebenfalls zur Vertraulichkeit, soweit dieser nicht ausdrücklich im Verfahren widersprochen wird. Ausgenommen hiervon sind auch offenkundige Tatsachen.